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September 2020 – Was zahlt die "Kasse"?

Wurzelkanal- und Parodontitisbehandlungen sind zwei wichtige Therapien zum Erhalt von Zähnen. Was aber zahlt dabei die gesetzliche Krankenkasse im Fall eines Falles?

Wurzelkanalbehandlung

Bei Wurzelkanalbehandlungen ist immer ein Eigenanteil notwendig, denn die Kosten werden leider nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen. Das gilt insbesondere, wenn spezielle Behandlungstechniken wie das OP-Mikroskop, die elektronische Längenmessung und die physikalische Spülung zum Einsatz kommen – auch wenn diese Techniken die Chance auf eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung und damit auf Zahnerhalt deutlich erhöhen. Grundsätzlich beteiligt sich die Kasse an den Kosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Auch bei gebogenen Kanälen muss eine Wurzelfüllung bis zur Wurzelspitze möglich sein.
  • Ein Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Mit der Behandlung kann verhindert werden, dass die Zahnreihe nach hinten verkürzt wird.
  • Vorhandener Zahnersatz lässt sich durch die Behandlung erhalten.

Der Aufwand einer modernen Wurzelkanalbehandlung lohnt sich! Als Alternative bliebe nur die Entfernung des Zahnes und der Schluss der Zahnlücke durch Zahnersatz. Die Kosten dafür liegen in der Regel höher.

Parodontitisbehandlung

Grundsätzlich ist die Parodontitisbehandlung bei einer vom Zahnarzt begründeten medizinischen Notwendigkeit eine Kassenleistung. Die Kosten für bestimmte Vor- und Nachbehandlungen müssen Patienten teilweise selbst tragen.

  • Als medizinisch notwendig und behandlungsbedürftig gilt laut Krankenkassen eine Parodontitis ab einer Zahnfleischtaschentiefe von mindestens 3,5 Millimetern. Allerdings wird die Behandlung bei Zähnen, die nicht als erhaltungswürdig gelten, nicht übernommen.
  • Zu den Kassenleitungen gehört eine zweijährliche Früherkennungsuntersuchung, bei der die Zahnfleischtaschentiefe ermittelt wird.
  • Vorbehandlungen, wie sie von Krankenkassen gefordert werden (Zahnsteinsteinentfernung, Beseitigung von Reizfaktoren) werden nur teilweise von den Kassen gezahlt. Auch die professionelle Zahnreinigung als wichtige Vorbehandlung wird nicht übernommen.
  • Selbst zahlen müssen Patienten ebenso die Kosten für die regelmäßige Nachsorge (auch Parodontitis-Prophylaxe oder „Unterstützende Parodontitistherapie“, UPT) – obwohl diese entscheidend für den Erfolg der gesamten Behandlung ist.

Selbstverständlich beraten wir Sie vor einer Behandlung ausführlich zu eventuell anfallenden Kosten. Ein Tipp: Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die die Eigenanteile bei Parodontitis- und Wurzelkanalbehandlungen ganz oder teilweise abzudecken.